- -ler
- -ler [lɐ], der, -s, - Suffix; bewirkt in der Regel Umlaut, wenn das Basiswort ein Substantiv ist, das im Plural umlautfähig ist:
1. <mit substantivischem Basiswort>a) bezeichnet eine männliche Person, die durch das im Basiswort genannte (z. B. Beruf, Wohnort, Zugehörigkeit, Tätigkeit, bestimmte Eigenschaft) charakterisiert ist: Arbeitsrechtler; Ausflügler; Bürgerrechtler; Freiberufler; Langstreckler (Langstreckenläufer); Ruhrgebietler (Person, die im Ruhrgebiet wohnt); Zweitklässler.b) (häufig in der Journalistensprache; oft abwertend) bezeichnet eine männliche Person, die übertrieben oft die im Basiswort genannte Tätigkeit ausübt, die durch die im Basiswort genannte Eigenschaft in negativer Weise charakterisiert ist: Kompromissler; Kriegsgewinnler (Person, die durch Krieg große Gewinne macht); Protestler; Provinzler.2. (selten, oft abwertend)a) <mit verbalem Basiswort> Abweichler (Person, die von der Parteilinie o. Ä. abweicht); Versöhnler.b) <verbales oder substantivisches Basiswort> Gewinnler; Umstürzler; Verzichtler.
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-ler, der; -s, -: kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven - seltener mit Verben (Verbstämmen) - eine Person, die durch etw. charakterisiert ist, die etw. hat, ist, tut, zu etw. gehört: Abstinenzler, Fremdsprachler, Geheimdienstler, Ruheständler, Südstaatler, Übergewichtler; ABMler.
Universal-Lexikon. 2012.